Verständlichkeit

Erstes Prüfbüro für Leichte Sprache in Brandenburg

Am 1. Juli 2022 wurde durch die Teltower Diakonischen Werkstätten des Evangelischen Diakonissenhauses das erste Prüfbüro für „Leichte Sprache“ im Land Brandenburg eröffnet.

Seine zehn Prüferinnen und Prüfer sind selbst Menschen mit Behinderungen. Sie wurden in den vergangenen Monaten für die Prüfung von Texten in Leichter Sprache vom Netzwerk Leichte Sprache e.V. geschult. Gemeinsam mit zwei freiberuflichen Übersetzerinnen aus Potsdam und Berlin bilden sie einen brandenburgischen „Prüferpool“ für zertifizierte Übersetzungen in Leichte Sprache.

Um einem möglichen Missverständnis vorzubeugen: Die Prüferinnen und Prüfer übersetzen Texte nicht selbst. Sie prüfen nur, ob die ihnen vorgelegten Texte den Regeln für Leichte Sprache entsprechen und verständlich sind. Dazu geben sie Hinweise und akzeptieren die Texte erst, wenn sie verständlich sind.

Leichte Sprache im Land Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 67. Sitzung am 18. Mai 2022 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 7/5533-B als PDF):

„Die Richtlinie (EU) 2016/2102 ermutigt die Mitgliedstaaten dazu, über die dort enthaltenen Mindestanforderungen für den barrierefreien Zugang zu Websites, mobilen Anwendungen und webbasierten Dokumenten hinauszugehen. Beim Bund und in der Mehrzahl der Länder werden die Inhalte auf der Startseite einer Website oder mobilen Anwendung von einer öffentlichen Stelle bereits auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in Leichter Sprache (LS) bereitgestellt. Hier besteht im Land Brandenburg Nachholbedarf.“

Die Landesregierung wird aufgefordert,

„1. im Rahmen des Digitalprogramms 2025 der Landesregierung entsprechend der BITV 2.0 des Bundes die Grundlagen dafür zu schaffen, dass bis zum Jahr 2025 alle öffentlichen Stellen in Brandenburg in die Lage versetzt werden, die Inhalte auf den Startseiten ihrer angebotenen Websites und mobilen Anwendungen auch in DGS und in LS bereitzustellen;“

„2. durch das zuständige Ressort MSGIV für das Vergabehandbuch des Landes Brandenburg Ausführungen zu verpflichtenden Barrierefreiheitsanforderungen von IT-Lösungen gemäß der jeweils aktuellen Version der EN 301 549 zu erarbeiten sowie ein entsprechendes Vergabeformular zu entwickeln, das in die zusätzliche Formularsammlung des Vergabehandbuches aufgenommen wird.“

Weiterführend

Pressemitteilung des Sozialministeriums des Landes Brandenburg vom 01.07.2022.